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Kardinal - Bertram - Schule

Unser Schulelternrat

Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit in Klassenelternschaften, dem Schulelternrat, im Schulvorstand sowie in Konferenzen und Ausschüssen.

Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten werden auf Klassenebene durch die Klassenelternschaft (§ 89 NSchG) und auf Schulebene durch den Schulelternrat (§ 90 NSchG) wahrgenommen.

Von den Elternvertretungen können alle schulischen Fragen erörtert werden. (…) Die Mitwirkung der Elternvertretungen begründet allerdings kein Recht auf Mitbestimmung, sondern beschränkt sich auf die Wahrnehmung von Erörterungs-, Anhörungs- und Informationsrechten. In die Entscheidungsprozesse der Schule sind die Erziehungs­berechtigten durch ihre für den Schul­vorstand und die Konferenzen gewählten Vertreterinnen und Vertreter eingebunden.Die Elternvertretungen sind in ihrer Arbeit unabhängig. Schulleitungen und Schulbehörden haben die Elternvertretungen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu unterstützen.

Der Schulelternrat der Kardinal-Bertram-Schule begrüßt Sie ganz herzlich auf dieser Seite! Haben Sie Fragen oder Anregungen, wenden Sie sich bitte an unsere Vorsitzende Frau Raab, per Mail: frauke.raab@kbshannover.de